Bußgeldrechner
Sie wurden geblitzt, weil Sie zu schnell waren oder einen zu geringen Abstand hatten? Z.B. mit dem neuen VKS 4.5?
Oder sind Sie bei ‚Rot‘ über die Ampel gefahren?
Droht Ihnen aus anderen Gründen ein „Strafzettel“?
Wenn Sie zu schnell waren, einen zu geringen Abstand hatten oder ein Rotlichtverstoß vorliegt, können Sie sich mit dem unten stehenden (externen) Link
„Bußgeldrechner“ die Folgen nach dem neuen, ab dem 9. November 2021 gültigen Bußgeldkatalog anzeigen lassen.
Anschließend sollten Sie zeitnah Kontakt mit mir aufnehmen. Gegebenenfalls kann ich Ihnen helfen, dass die im Bußgeldkatalog genannten Folgen nicht eintreten. Im Rahmen Ihrer Verteidigung kann ich nämlich zum Beispiel aus der Akte ersehen, ob Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen oder Ähnliches, was zu einer Einstellung des Bußgeldverfahrens führen kann. Je später sie mich mit Ihrem Anliegen konsultieren, desto schwieriger wird Ihre Rechtsverteidigung.
Übrigens: Einsicht in die Bußgeldakte erhalten nur Rechtsanwälte, nicht jedoch Sie als Betroffener!
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