Kanzleiprofil Rechtsanwalt Schreiner
Seit Januar 1996 unterstütze ich Privatpersonen, Handwerker, Gewerbetreibende und mittelständische Unternehmen professionell bei der Lösung ihrer individuellen und unterschiedlichen rechtlichen Probleme. Hierfür ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine wirtschaftliche und ergebnisorientierte Denkweise erforderlich.
Mein Ziel bei der Bearbeitung eines Mandats ist es, die eigenen Ansprüche des Mandanten vollumfänglich durchzusetzen ohne einen Prozess führen zu müssen. Lässt sich jedoch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, so kann ich Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland qualifiziert vertreten.
Auch ist es für mich sehr wichtig meine Mandanten schnell, zuverlässig und möglichst perfekt zu betreuen. So wird z. B. die während meiner üblichen Bürozeiten eingehende Korrespondenz unverzüglich bearbeitet und weitergeleitet (in der Regel noch am Tag des Eingangs), für Mandanten eingegangene (Fremd-) Gelder noch am selben Tage ausbezahlt bzw. überwiesen. Denn: wer will schon zum Beispiel bei einer Unfallschadensregulierung lange auf sein Geld warten?!
Privatpersonen:
Für Privatpersonen bin ich insbesondere auf den Gebieten des Verkehrsrechts (zivilrechtliche Unfallschadensregulierung, verkehrsrechtliche Straf- und Bußgeldsachen sowie alle rechtlichen Probleme „rund ums Auto“), des Arbeitsrechts sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.
Insbesondere dem Verkehrsrecht und der Unfallschadensregulierung gilt meine besondere Vorliebe. Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung (auch als Unfallgeschädigter) weiß ich, wie wichtig der z.B. vom ADAC gegebene Ratschlag ist: „Nach dem Unfall sofort zum Anwalt!“
Hintergrund dieser Empfehlung ist, dass nicht anwaltlich vertretene Geschädigte oftmals auf einem Teil ihres Schadens sitzen bleiben oder z. T. gegnerische Haftpflichtversicherungen Ansprüche, wie z.B. die Zahlung einer allgemeinen Unkostenpauschale, schlicht und einfach „vergessen“.
Meine Mandanten kommen nicht nur aus Gärtringen, sondern auch aus der näheren Umgebung wie Ehningen, Nufringen, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Aidlingen, Grafenau, Herrenberg, Böblingen, Sindelfingen, Bondorf, Altdorf, Gäufelden, Ammerbuch, Stuttgart, Weil der Stadt, usw. Zudem vertrete ich ständig Auftraggeber aus den Kreisen Calw, Freudenstadt, Rottweil, Tübingen und Esslingen.
Handwerker, Gewerbetreibende und mittelständische Unternehmen:
Für Handwerker, Gewerbetreibende und mittelständische Unternehmen erbringe ich umfangreiche Tätigkeiten in beratender und vertretender Funktion. Ich bin Ansprechpartner bezüglich Rechtsfragen das gesamte Unternehmen betreffend, wie z.B. im Arbeitsrecht.
Als oberstes Prinzip, egal ob ich für Privatpersonen, Handwerker, Gewerbetreibende oder mittelständische Unternehmen tätig bin, gilt:
Ich bearbeite nur Angelegenheiten, in denen ich mich auch wirklich qualifiziert auskenne.
Falls nicht, kann ich Ihnen ggf. jemanden benennen, der der geeignete Ansprechpartner für Sie ist.