"Nach dem Unfall sofort zum Anwalt!“
„Nach dem Unfall sofort zum Anwalt!“ So lautet ein Slogan des ADAC.
Die Schadensregulierung durch einen Anwalt bietet nicht nur dem Geschädigten sondern auch einem Autohaus bzw. einer Kfz-Werkstatt erhebliche Vorteile.
Vorteile für den Geschädigten:
Wenn Sie als Geschädigter in einen Unfall verwickelt werden, sind für Sie eine Vielzahl von Ansprüchen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen und zu beziffern. Kaum ein Geschädigter weiß, welche Ansprüche ihm zustehen bzw. in welcher Höhe.
Sie als Geschädigter könnten z.B. folgende Ansprüche haben: Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Ersatzbeschaffungskosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Gutachterkosten, An- und Abmeldekosten bei Totalschaden, Behandlungskosten, Arzneimittelkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, aber auch verhältnismäßig geringfügige und oftmals vergessene Ansprüche wie z.B. die Zahlung einer Kostenpauschale oder Verzugszinsen.
Des Weiteren hat schon gelegentlich so manche Versicherung bei nicht anwaltlich vertretenen Anspruchsstellern unangemessene Abzüge vorgenommen oder einzelne Schadenspositionen einfach „unter den Tisch fallen lassen“. Dieses Verhalten zahlt sich auch durchaus aus, da viele Geschädigte solche Abzüge aus Unkenntnis hinnehmen oder weil sie eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen.
Bei einem unverschuldeten Unfall brauchen Sie sich als Geschädigter selbstverständlich keine Gedanken über die Kosten Ihres Anwalts zu machen, da diese von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen sind.
Darüber hinaus kann ich Ihnen z.B. auch bei der Beauftragung eines Sachverständigen zur Begutachtung Ihres Fahrzeugschadens behilflich sein, ebenso bei der Beschaffung fehlender Daten hinsichtlich des gegnerischen Fahrzeugs, des Unfallgegners usw.
Vorteile für ein Autohaus/Kfz-Werkstatt:
Aber auch für ein Autohaus bzw. eine Kfz-Werkstatt führt die Regulierung eines Unfallschadens durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu einer deutlichen Entlastung:
- Keine Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder Dritten, keine Rückfragen zum Stand der Regulierung,
- unberechtigten Kürzungen der Schadensersatzleistungen durch die Haftpflichtversicherungen wird sachkundig entgegengetreten,
- Berücksichtigung von Abtretungsvereinbarungen mit dem Kunden und schnellste Weiterleitung eingegangener Zahlungen,
- schnellerer Zahlungseingang z.B. auf die Reparaturkostenrechnung infolge detaillierter Schilderung des Unfallhergangs für den Kunden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung usw.
- sachkundige Durchsetzung von Mietwagenkosten ohne Risiko für das Autohaus bzw. die Kfz-Werkstatt usw.
- kein Risiko im Hinblick auf das geltende Rechtsdienstleistungsgesetz.
Selbstverschuldeter Unfall:
Als Teilnehmer am Straßenverkehr können Sie auch selbst einmal einen Unfall mit den entsprechenden bußgeldrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen verursachen. In diesen Fällen ist es ebenfalls sehr wichtig, dass Sie frühzeitig auf mich zukommen. Je später Sie mich mit Ihrem Anliegen konsultieren, desto schwieriger wird eine effektive Rechtsverteidigung! Daher gilt auch hier: „Nach dem Unfall sofort zum Anwalt!“