Unfall: Was nun?
Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen eine Hilfestellung für das richtige Verhalten am Unfallort geben.
Sie sind Unfallbeteiligter:
Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, werden Sie nicht kopflos! Sie brauchen Ihren Verstand jetzt dringender denn je! Es empfiehlt sich folgende Punkte zu beachten:
unmittelbar nach dem Unfall:
- Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen). Denken Sie hierbei an Ihre Eigensicherung (z. B. Warnweste). Nicht vor lauter Schreck über den Unfall aus Unachtsamkeit selbst überfahren lassen!
- Sorgen Sie dafür, dass andere Personen, insbesondere Kinder, Alte, unter Schock stehende usw. ein an einer Gefahrenstelle liegengebliebenes Fahrzeug so schnell wie möglich verlassen und sich in Sicherheit bringen. Helfen Sie ggf. bei dem Weg aus der Gefahrenzone heraus, damit z. B. ein Kind nicht unter das nächste Auto läuft.
- Versorgen Sie Verletzte. (Achten Sie immer auch auf Ihnen selbst drohende Gefahren, z.B. durch ein weiteres auffahrendes Fahrzeug. Ggf. sich und den Verletzten zuerst aus der Gefahrenzone bringen).
- Sprechen Sie herumstehende Gaffer gezielt an: „Sie da, rufen Sie die Polizei, den Rettungsdienst. Fassen Sie mal hier mit an, den Mann in den Schatten zu tragen.“ usw.
- Rufen Sie professionelle Hilfe (Polizei 110, Feuerwehr und Rettungsdienst 112). Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und geben Sie an:
Wer meldet den Unfall?
Was ist passiert?
Wie viele Verletzte?
Welche Verletzungen?
Wo genau liegt der Unfallort? (Nicht nur die Straße und Hausnummer, sondern genauer [z. B. „durch Hofeinfahrt, dann Hintereingang und dritter Stock“] oder Orientierungshilfe geben [z. B. „gegenüber der Pizzeria Marco“] usw.)
Beenden Sie das Gespräch nicht von sich aus! Möglicherweise haben Sie in Ihrer Aufregung etwas vergessen (im schlimmsten Fall vielleicht sogar die Anschrift), Polizei oder Rettungsdienst fragen dann nach.
- Machen Sie bei Bagatellschäden die Straße wieder frei (aber Beweissicherung nicht vergessen, siehe unten).
wenn keine Gefahr (mehr) besteht:
- Tauschen Sie mit dem oder den anderen Unfallbeteiligten folgende Daten aus:
- Namen und Anschriften der Fahrer
- Namen und Anschriften der Halter
- Fahrzeugkennzeichen
- Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
- Halten Sie Daten zum Ort, zur Zeit, zum Wetter, zur Verkehrsdichte usw. fest.
- Skizze des Unfallorts. Denken Sie dabei auch an veränderliche Größen, wie z. B. am Straßenrand parkende, ggf. sichtbehindernde Fahrzeuge!
- Verwenden Sie zum Austausch der obigen Daten etc. am besten ein spezielles Formular „Unfallbericht“. Die Automobilclubs und die Versicherungsgesellschaften halten entsprechende Formulare für Sie bereit. Besonders empfehlenswert ist der Unfallbericht des ADAC, den Sie in jeder Geschäftsstelle erhalten und der in jedem Fahrzeug mitgeführt werden sollte.
- Sichern Sie Beweise, z. B. die Lage von Glassplittern usw. (Dieser Punkt ist enorm wichtig! Gerade wenn einem selbst alles klar erscheint, der andere seine Schuld auch mündlich zugibt und Regulierung verspricht, hat schon so mancher hinterher sein blaues Wunder erlebt, weil er die Wahrheit mangels Beweissicherung nicht mehr nachweisen konnte!)
- Machen Sie Fotos, z. B. mit Ihrem Handy und zwar am besten, solange sich die Fahrzeuge noch in der Unfallstellung befinden. Fotografieren Sie auch die Straße aus Ihrer Sicht und aus der Sicht des Unfallgegners vor dem Unfall (Achten Sie dabei wieder auf Ihre eigene Sicherheit!). Denken Sie ferner an ein Foto des Unfallschadens an dem anderen Auto! Ein Foto vom Unfallschaden an Ihrem Auto genügt. Weitere können in der Werkstatt oder vom Sachverständigen gemacht werden.
- Fragen Sie Herumstehende, ob jemand als Zeuge in Betracht kommt. Oft ist es allerdings so, dass der Fahrer des Wagens, der hinter einem fährt oder gerade entgegenkommt usw. den Unfall mitbekommen haben muss, aber weiterfährt. Das Beste wäre, wenn man sich dessen Kennzeichen gemerkt hätte. Aber das schafft im Unfallschreck kaum jemand.
- Messen Sie Spuren aus, insbesondere Bremsspuren, notfalls durch ungefähres Abschreiten am parallelen Fahrbahnrand.
- Bevor Sie und der Unfallgegner z.B. bei einem Bagatellschaden die Fahrzeuge aus der Unfallendstellung bewegen, sollte deren Stellung auf der Fahrbahn mit Kreide markiert werden. Kreide befindet sich in Ihrem Erste-Hilfe-Kasten!
wenn die Polizei kommt:
- Sie müssen zunächst entscheiden, ob Sie die Polizei rufen wollen. Bei Bagatellschäden braucht die Polizei den Unfall nicht aufzunehmen, selbst wenn sie kommt. Bei Personenschäden muss die Polizei den Unfall in jedem Fall aufnehmen.
- Angaben zur Person und zum Fahrzeug müssen Sie machen.
- Zur Sache müssen Sie nichts sagen. Sie haben das Recht zur Sache zu schweigen und Sie sollten dieses Recht insbesondere dann wahrnehmen, wenn Sie noch von dem Geschehen ganz verwirrt sind usw. Sie können sich noch später, nach Konsultierung eines Rechtsbeistandes oder auch schlicht gar nicht zur Sache äußern.
- Eine gebührenpflichtige Verwarnung vor Ort sollten Sie nur annehmen, wenn Sie selbst sich Ihrer Schuld absolut sicher sind. Ansonsten akzeptieren Sie in Ihrem eigenen Interesse keine Verwarnung, auch wenn die Polizei z.B. behauptet, „sonst könne es noch teurer für Sie werden“. Das Akzeptieren einer Verwarnung kann bei der Regulierung Ihres Unfallschadens zu Ihren Lasten ausgelegt werden!
was Sie nicht machen sollten:
- einfach wegfahren („Fahrerflucht“ = „Unfallflucht“ = unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB)
- ein Schuldanerkenntnis unterschreiben; möglicherweise kann Sie dann Ihre eigene Haftpflichtversicherung in Regreß nehmen. Die gängigen Unfallbericht-Formulare enthalten kein Schuldanerkenntnis und können bei Richtigkeit der hierin enthaltenen und von den Unfallbeteiligten niedergeschriebenen Angaben unterzeichnet werden.
- Vorsicht bei plötzlich auftauchenden Unfallhelfern, die Ihnen gegen eine Unterschrift bestimmte Dienste bis hin zu einer kompletten Regelung und Abwicklung anbieten. Gerade in der Unfallsituation, wenn man sich etwas hilflos fühlt und unsicher über den nächsten Schritt ist, ist man geneigt, zu unterschreiben. Prüfen Sie genau, was es damit auf sich hat und was es Sie möglicherweise kostet!
- Hängen Sie Ihr Auto nicht einfach an den Haken des zuerst aufgetauchten Abschleppwagens, wenn Sie zuvor einen bestimmten Abschleppunternehmer oder Ihren Automobil-Club usw. angerufen haben. Prüfen Sie, ob es auch der richtige Abschleppwagen bzw. Pannenhelfer ist!
Sie sind kein Unfallbeteiligter:
Sie dürfen auch als Unbeteiligter, wenn Hilfe erforderlich ist, nicht einfach wegfahren.
§ 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) bestimmt:
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Außerdem: Denken Sie immer daran, dass auch Sie einmal in eine Situation kommen können, in der Sie Hilfe brauchen, und die anderen dann einfach wegfahren!
Darüber hinaus sollte man selbst bei leichten Blechschäden, die man beobachtet hat, sich den Beteiligten als Unfallzeuge zu erkennen geben (mit Namen, Anschrift). Vielfach entsteht hinterher zwischen den Fahrern ein bis zu den Gerichten führender Streit, was passiert ist bzw. wer Schuld hatte. In diesen Fällen kann die Wahrheit oft nur mit Hilfe von Zeugen aufgeklärt werden. Auch hier sollten Sie wieder daran denken, dass Sie selbst auch einmal in Beweisnot kommen könnten und sich über den Unbekannten ärgern, der am Unfallort alles gesehen, vielleicht sogar noch mit Ihnen gesprochen hat, dann aber einfach weggegangen oder abgefahren ist.
In Vorbereitung Ihrer möglichen Zeugenrolle kann es im Übrigen nicht schaden, wenn Sie sich unmittelbar nach dem Unfall, wenn also Ihre Erinnerung noch frisch ist, Notizen, ggf. mit einer Skizze, zu dem von Ihnen Wahrgenommenen machen.