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Dienstag, 28. März 2023
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Telefonische Sprechzeiten:
Mo. – Do. 8-12 Uhr & 13-17 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr & 13-16 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Anwaltskanzlei
Dirk Schreiner

Richard-Wagner-Str. 36
71116 Gärtringen

Tel. 07034/285611
Fax: 07034/285612

info@rechtsanwalt-schreiner-gaertringen.de
www.rechtsanwalt-schreiner-gaertringen.de

Benötigte Daten für die Schadensregulierung

Nach einem Unfall wird für eine erfolgreiche und zügige Schadensregulierung eine Vielzahl von Daten benötigt. Sollten Ihnen einige der nachfolgenden Daten fehlen, bin ich Ihnen im Rahmen des Mandats gerne dabei behilflich die fehlenden zu besorgen.

  • Ihre persönlichen Daten:

Anschrift, Telefon, Handy, Fax, E-Mail, Bankverbindung, usw.

  • persönliche Daten zum Fahrer/Fahrerin Ihres Fahrzeugs:

Anschrift, Telefon, Handy, Fax, E-Mail

  • Daten zu Ihrem Fahrzeug:

amtliches Kennzeichen, Marke und Typ, Erstzulassung, Kilometerstand, bei welcher Gesellschaft ist Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert, besteht eine Vollkaskoversicherung, wenn ja wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Wie lautet die Versicherungsscheinnummer?

Am besten ist, Sie haben Ihren Fahrzeugschein und den Versicherungsschein (oder aber anstelle des Versicherungsscheins Ihre letzte Prämienrechnung) bei der Hand.

Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug, so wird ferner der vollständige Leasingvertrag mit den Allgemeinen Leasingbedingungen („Kleingedrucktes“) benötigt.

  • Rechtsschutzversicherung:

Bei welcher Gesellschaft sind Sie rechtsschutzversichert? Wie lautet die Versicherungsscheinnummer? (Anmerkung: Soweit die gegnerische Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist, hat diese auch für die Kosten meiner Inanspruchnahme einzustehen. Sollte es jedoch während der Schadensregulierung Probleme geben, so dass z.B. gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, kann unverzüglich durch mich die entsprechende Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung angefordert werden.)

  • Sämtliche Daten zum Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs:

insbesondere Name und Anschrift.

  • Sämtliche Daten zum Halter des gegnerischen Fahrzeugs:

auch hier insbesondere Name und Anschrift.

  • Daten zum gegnerischen Fahrzeug:

amtliches Kennzeichen und – soweit bekannt – bei welcher Versicherungsgesellschaft das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

  • Unfallörtlichkeit/Unfallzeitpunkt/Unfallhergang:

genaue Anschrift oder Straßenbezeichnung (z.B. A 81 km 256,3), wo der Unfall genau passiert ist, wann und wie er sich ereignete.

  • Zeugen:

Name und ladungsfähige Anschrift.

  • Polizeiliche Unfallaufnahme:

Welches Polizeirevier hat den Unfall aufgenommen?

  • Bei Personenschaden (zur Geltendmachung von Schmerzensgeld etc.):

Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, werden Name und Anschrift der Sie behandelnden Ärzte benötigt. Bei einer Behandlung im Krankenhaus genügt die Adresse des Krankenhauses.

  • Lichtbilder:

Sollten Sie Lichtbilder vom Unfall haben, so bringen Sie diese zum Termin bitte mit.

  • Europäischer Unfallbericht/Unfallkarte/Schreiben:

Falls am Unfallort ein Unfallbericht gefertigt wurde oder Sie von der Polizei eine Unfallkarte erhielten, ist das Mitbringen dieser Schriftstücke zum Termin äußerst hilfreich. Sollten Sie bereits ein Schreiben der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorliegen haben, so bringen Sie dieses bitte ebenfalls zum Termin mit.

Gerne können Sie auch den nachstehenden Unfallfragebogen herunterladen, ausfüllen und mir per E-Mail zukommen lassen. Der Fragebogen steht als Word-Dokument oder als PDF-Datei zur Verfügung. Nach Erhalt des Fragebogens melde ich mich umgehend bei Ihnen.

Unfallfragebogen
Benötigte Daten zur Schadensregulierung
Unfallfragebogen.doc
Microsoft Word Dokument [30.0 KB]

Unfallfragebogen
Benötigte Daten zur Schadensregulierung
Unfallfragebogen.pdf
Adobe Acrobat Dokument [75.9 KB]

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